Objekt-ID: 05317
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Voll erschlossenes Grundstück in absoluter Traumlage
Beschreibung:
Dieses 809 m² große Baugrundstück befindet sich in oberster Hanglage, direkt am Fuße des Wilden Kaisers in Scheffau.
Aufgrund der grandiosen Lage hat man einen sagenhaften Blick ins Tal und auf die umliegende Bergwelt. Das Grundstück hat eine Ost-Süd-West Ausrichtung, was Ihnen zahlreiche Sonnenstunden garantiert.
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit ca. 400 m² Wohnfläche möglich. Der Baugrund ist voll erschlossen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Eine Freizeitwohnsitzwidmung ist teilweise vorhanden.
Von Scheffau am Wilden Kaiser aus haben Sie direkten Zugang in das Skigebiet Skiwelt Wilder Kaiser-Brixental. Das Zentrum von Scheffau erreichen Sie in 10 Minuten mit dem Auto.
Short Cuts: Scheffau am Wilden Kaiser, Grundstücksfläche 809 m², Ein- oder Zweifamilienhaus mit ca. 400 m², voll erschlossen, Bergblick, sonnig, Kaufpreis € 2.500.000,-, HWB* Nach Aufklärung über die ab 01.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht eines Energieausweises, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung wurde uns dieser vom Eigentümer bzw. Verkäufer noch nicht vorgelegt.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Aufgrund der grandiosen Lage hat man einen sagenhaften Blick ins Tal und auf die umliegende Bergwelt. Das Grundstück hat eine Ost-Süd-West Ausrichtung, was Ihnen zahlreiche Sonnenstunden garantiert.
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit ca. 400 m² Wohnfläche möglich. Der Baugrund ist voll erschlossen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Eine Freizeitwohnsitzwidmung ist teilweise vorhanden.
Von Scheffau am Wilden Kaiser aus haben Sie direkten Zugang in das Skigebiet Skiwelt Wilder Kaiser-Brixental. Das Zentrum von Scheffau erreichen Sie in 10 Minuten mit dem Auto.
Short Cuts: Scheffau am Wilden Kaiser, Grundstücksfläche 809 m², Ein- oder Zweifamilienhaus mit ca. 400 m², voll erschlossen, Bergblick, sonnig, Kaufpreis € 2.500.000,-, HWB* Nach Aufklärung über die ab 01.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht eines Energieausweises, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung wurde uns dieser vom Eigentümer bzw. Verkäufer noch nicht vorgelegt.
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